Treuhandvertrag
Die Bundesregierung besteht darauf, dass  Opel so lange keine Dividende an seine  Aktionäre  zahlen darf, bis die Bürgschaft  von 4,5 Milliarden Euro in spätestens fünf  Jahren ausgelaufen ist.
Außerdem soll der künftige Opel-Konzern  erst in die Treuhandgesellschaft  eingebracht werden  und dann das Geld  fließen – und das nur gegen Nachweis des  tatsächlichen  Finanzierungsbedarfs,  während die Amerikaner es gern blanko  hätten. Dafür pocht die US- Treasury darauf,  dass das geistige Eigentum fast vollständig  in den USA bleibt, Opel dafür aber  die  Nutzungsrechte bekommt. Und auch die  Frage, wer im Beirat der  Treuhandgesellschaft sitzt,  muss geklärt  werden.